1.Der Hotelaufenthalt beginnt um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 11:00 Uhr.
2.Frühstück von 8:00 bis 10:00 Uhr im Restaurant.
3.Das Spa ist von 9:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Für die Nutzung von Whirlpool und Sauna bitten wir um Anmeldung an der Spa-Rezeption.
4.Der Mieter des Zimmers, der Hotelgast, sowie die mit ihm zusammenlebenden Personen sind verpflichtet, dem Rezeptionsmitarbeiter zur Check-in einen Ausweis mit Foto zur Bestätigung der Identität des Gastes vorzulegen. Bei Verweigerung der Vorlage eines Dokuments, das den Check-in erlaubt, ist der Rezeptionsmitarbeiter verpflichtet, die Herausgabe des Zimmerschlüssels zu verweigern.
5.Die Villa Martini behält sich das Recht vor, die Vorauszahlung für im Hotel bestellte Dienstleistungen zu verlangen. Bei Verweigerung durch den Gast ist der Rezeptionist verpflichtet, die Herausgabe des Zimmerschlüssels zu verweigern.
6.Der Gast stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten für den Check-in und zur Speicherung der Gastdaten in den Beständen der Villa Martini gemäß dem Gesetz zu.
7.Wünscht der Gast eine Verlängerung des Hotelaufenthalts über den bei Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus, sollte er dies bis 9:00 Uhr an der Rezeption am Tag bekannt geben, an dem die Mietzeit des Zimmers abläuft.
8.Das Verweilen im Zimmer oder das Ablegen von Sachen nach 11:00 Uhr wird als Verlängerung des Aufenthalts betrachtet. Falls der Gast das Zimmer nach 11:00 Uhr verlässt, wird das Rezeptionscomputerprogramm die Gebühr für eine weitere Übernachtung zu den vollen Preisen berechnen. Wenn eine Verlängerung des Aufenthalts nicht möglich ist, entfernt das Personal der Villa Martini alle persönlichen Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer und deponiert sie, bis sie vom Mieter des Zimmers abgeholt werden.
9.Nichtangemeldete Personen dürfen sich von 7:00 bis 22:00 Uhr in der Villa Martini aufhalten.
10.Das Verweilen nicht angemeldeter Personen in der Villa Martini nach 22:00 Uhr bedeutet das Einverständnis des Mieters des Zimmers, diese Personen gegen eine Gebühr im Zimmer unterzubringen.
11.Während des gesamten Aufenthalts im Hotel müssen Kinder unter 13 Jahren ständig von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Für das Verhalten der Kinder, einschließlich verursachter Schäden und/oder Beschädigungen, sind die gesetzlichen Vertreter der Kinder verantwortlich.
12.In der Villa Martini, einschließlich der Balkone, Zimmer und Badezimmer, herrscht ein absolutes Rauchverbot für Zigaretten und Tabakwaren.
13.Das Zulassen von Zigarettenrauch oder anderen Tabakgerüchen im Zimmer der Villa Martini bedeutet das Einverständnis des Mieters, die Kosten für die Entaromatisierung des Zimmers in Höhe von 900 PLN zu übernehmen.
14.Die Villa Martini akzeptiert keine Haustiere.
15.Die Villa Martini hat keinen bewachten Parkplatz, stellt jedoch gegen Gebühr Parkplätze zur Verfügung. Die Gebühr für den Kauf eines Parkplatzes beträgt 70 PLN brutto für eine Übernachtung. Die Villa Martini übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Zerstörungen, die durch Dritte auf den Parkplatzflächen verursacht werden.
16.In der Villa Martini gilt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Nachtruhe.
17.Die Villa Martini behält sich das Recht vor, nach 22:00 Uhr Veranstaltungen zu organisieren, wobei die Gäste im Voraus informiert werden.
18.Der Mieter des Zimmers in der Villa Martini ist verpflichtet, sich mit der Ausstattung des Zimmers vertraut zu machen und diese in einem unversehrten Zustand zu halten. Der Gast trägt die volle materielle und rechtliche Verantwortung für alle Arten von Beschädigungen oder Zerstörungen von Einrichtungsgegenständen und Hotelgeräten, die durch sein Verschulden oder das seiner Besucher entstanden sind.
19.Aus Gründen des Brandschutzes ist die Verwendung von folgendem in den Zimmern der Villa Martini und anderen Räumen verboten:
a) Heizgeräten und anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung dieser Räumlichkeiten gehören. Ausgenommen davon sind Ladegeräte und Netzteile für RTV und Computer,
b) offenes Feuer in jeglicher Form.
20.Im Falle eines Brandalarms und seiner Konsequenzen, insbesondere der Evakuierung des Gebäudes aufgrund des Verhaltens des Gastes in der Villa Martini, trägt der Gast die Kosten: für die Evakuierungsaktion, die Wiederherstellung des Gebäudes der Villa Martini in den Zustand vor der Evakuierung sowie etwaige Kosten für Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit dem Brandalarm und seinen Folgen entstehen.
21.Jedes Mal, wenn der Gast das Zimmer verlässt, ist er verpflichtet, Türen und Fenster zu schließen und sicherzustellen, dass sie so geschlossen sind, dass Dritte keinen Zugang zum Zimmer haben.
22.Die Villa Martini übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder den Verlust von Gegenständen aufgrund des Offenlassens des Fensters oder nicht ordnungsgemäß geschlossener Türen des Zimmers durch den Mieter des Zimmers.
23.Die Verantwortung der Villa Martini für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die vom Gast in die Villa Martini gebracht wurden, unterliegt den Bestimmungen der Artikel 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Verantwortung der Villa Martini ist begrenzt, wenn diese Gegenstände nicht zur Aufbewahrung an der Rezeption abgegeben werden. Die Villa Martini hat das Recht, die Annahme von Bargeld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen, insbesondere Schmuck und Gegenständen mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, abzulehnen, wenn sie die Sicherheit gefährden oder im Verhältnis zur Größe oder dem Standard der Villa Martini zu viel wert sind oder zu viel Platz einnehmen.
24.Persönliche Gegenstände, die im Zimmer vom abreisenden Gast hinterlassen werden, werden auf dessen Kosten an die angegebene Adresse zurückgesandt. Bei Nicht-Erhalt einer solchen Anweisung bewahrt die Villa Martini diese Gegenstände für 3 Monate auf und übergibt sie dann für wohltätige Zwecke, zur öffentlichen Verwendung oder zur Entsorgung.
25.Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Regelung kann die Villa Martini die weitere Erbringung von Dienstleistungen an der Person, die diese Verstöße begeht, verweigern.
26.Der Bettwäschewechsel erfolgt einmal pro Woche. Ein zusätzlicher Wechsel auf Wunsch der Gäste ist kostenpflichtig mit 50 PLN/Set.
27.Der Handtuchwechsel erfolgt alle drei Tage. Ein zusätzlicher Wechsel auf Wunsch der Gäste gegen eine Gebühr von 20 PLN/Set Handtücher.
28.Ich erkläre, dass ich die Hausordnung des Objekts gelesen habe und sie akzeptiere.
29.Ich erkläre, dass ich der Betreuer eines minderjährigen Kindes bin, das sich mit mir in der Villa Martini befindet.

Anreise ab 16:00
Abreise bis 11:00
Parkplatz - 70 PLN / Tag |Reservierung erforderlich|
Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren schlafen unabhängig, wenn sie mit ihren Eltern im Bett schlafen.
Mastercard Maestro Visa Visa Electron